Cookie-Richtlinie
Stand: Oktober 2026
1. Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
BIT Leistungen KG
Rudolfsplatz 12/4A, 1010 Wien, Österreich
Rechtsform: Kommanditgesellschaft (KG), Sitz: Wien
Firmenbuchnummer: FN 453198 v, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU71847718
Telefon: +43 664 530 4193
E-Mail: kunden@registrierkasse.store
[Datenschutzbeauftragte/r, falls bestellt: Name, E-Mail ______]
Diese Cookie-Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzerklärung [Link]. Dort finden Sie weitere Informationen dazu, wie wir personenbezogene Daten verarbeiten.
2. Was sind Cookies und ähnliche Technologien?
Cookies sind kleine Textdateien. Ihr Browser speichert sie auf Ihrem Gerät (Computer, Smartphone, Tablet), wenn Sie unsere Website besuchen. Bei späteren Besuchen kann die Website sie wieder auslesen.
Diese Richtlinie gilt auch für ähnliche Technologien, die Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder auslesen. Dazu gehören zum Beispiel Local Storage, Session Storage, Pixel (Zählpixel) und Skripte. Wenn wir im Folgenden „Cookies“ schreiben, sind diese Technologien mitgemeint.
Man unterscheidet:
Session-Cookies: Sie werden gelöscht, wenn Sie den Browser schließen.
Dauerhafte Cookies: Sie bleiben für eine bestimmte Zeit gespeichert, bis sie ablaufen oder Sie sie löschen.
Eigene Cookies (First-Party): Sie werden von registrierkasse.store selbst gesetzt.
Cookies von Drittanbietern (Third-Party): Sie werden von anderen Unternehmen gesetzt, deren Dienste wir einbinden.
3. Auf welcher Rechtsgrundlage setzen wir Cookies ein?
Technisch notwendige Cookies setzen wir ohne Ihre Einwilligung. Sie sind unbedingt erforderlich, damit wir Ihnen den Online-Shop zur Verfügung stellen können, den Sie ausdrücklich nutzen wollen (§ 165 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz 2021). Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten beruht auf
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit sie für die Abwicklung eines Vertrags oder für vorvertragliche Maßnahmen nötig ist (z. B. Warenkorb, Bestellung, Kundenkonto), und
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, also unserem berechtigten Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Betrieb der Website (z. B. Schutz vor Missbrauch).
Alle anderen Cookies setzen wir nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung (§ 165 Abs. 3 TKG 2021 und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Dazu gehören Cookies für Präferenzen, Statistik und Marketing. Solange Sie nicht zugestimmt haben, werden diese Cookies nicht gesetzt und die zugehörigen Dienste nicht geladen.
Ihre Cookie-Entscheidung speichern wir, damit wir nachweisen können, dass Sie eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
4. Welche Arten von Cookies verwenden wir?
Kategorie Zweck Einwilligung nötig?
Notwendig Grundfunktionen des Shops: Warenkorb, Bestellvorgang, Login, Sicherheit, Speichern Ihrer Cookie-Auswahl Nein
Präferenzen [falls verwendet] Ihre Einstellungen merken, die über das unbedingt Erforderliche hinausgehen (z. B. zuletzt angesehene Produkte) Ja
Statistik [falls verwendet] Auswerten, wie Besucher die Website nutzen, um sie zu verbessern Ja
Marketing [falls verwendet] Werbung messen und interessenbezogene Werbung ausspielen, auch auf anderen Websites Ja
Externe Medien [falls verwendet] Inhalte von Drittanbietern anzeigen, z. B. Videos oder Karten Ja
5. Übersicht der eingesetzten Cookies
[BEISPIELTABELLE – vor dem Livegang durch das Ergebnis eines Cookie-Scans der fertigen Website ersetzen. Namen, Anbieter und Laufzeiten müssen exakt mit dem übereinstimmen, was der Shop tatsächlich setzt.]
5.1 Notwendige Cookies
Name Anbieter Zweck Speicherdauer Typ
[Name des Consent-Cookies] registrierkasse.store / [Consent-Tool] Speichert Ihre Cookie-Auswahl [____] First-Party
[Session-Cookie des Shopsystems] registrierkasse.store Hält Ihre Sitzung aufrecht (z. B. Warenkorb) Sitzung First-Party
[Warenkorb-Cookie] registrierkasse.store Speichert den Inhalt Ihres Warenkorbs [____] First-Party
[Login-Cookie] registrierkasse.store Hält Sie im Kundenkonto angemeldet [____] First-Party
[Sicherheits-Cookie, z. B. CSRF-Schutz] registrierkasse.store Schützt Formulare vor Missbrauch Sitzung First-Party
[Cookie des Zahlungsanbieters, z. B. PayPal/Stripe] [Anbieter, Sitz] Abwicklung der gewählten Zahlung und Betrugsprävention; wird erst gesetzt, wenn Sie diese Zahlungsart wählen [____] Third-Party
5.2 Statistik-Cookies [falls verwendet]
Name Anbieter Zweck Speicherdauer Typ
[z. B. _ga, ga] [z. B. Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland] Unterscheidet Besucher und wertet die Nutzung der Website statistisch aus [laut Anbieter ____] Third-Party
[oder: Matomo, selbst gehostet] registrierkasse.store Statistische Auswertung auf eigenem Server [____] First-Party
5.3 Marketing-Cookies [falls verwendet]
Name Anbieter Zweck Speicherdauer Typ
[z. B. _gcl_au] [z. B. Google Ireland Limited] Misst den Erfolg von Werbeanzeigen (Conversion-Tracking) [laut Anbieter ____] Third-Party
[z. B. _fbp] [z. B. Meta Platforms Ireland Ltd., Merrion Road, Dublin 4, Irland] Ausspielen und Messen von Werbung [laut Anbieter ____] Third-Party
5.4 Externe Medien [falls verwendet]
Dienst Anbieter Zweck Hinweis
[z. B. YouTube] [Anbieter] Anzeige eingebetteter Videos Wird erst nach Ihrer Zustimmung oder nach einem Klick auf den Inhalt geladen
[z. B. Google Maps] [Anbieter] Anzeige einer Karte Wie oben
6. Empfänger und Datenübermittlung in Drittländer
Wenn Sie in Cookies von Drittanbietern einwilligen, können personenbezogene Daten an diese Anbieter übermittelt werden. Dazu gehören etwa Ihre IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, Online-Kennungen und Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
[Einige dieser Anbieter haben ihren Sitz in den USA oder verarbeiten Daten dort. Eine solche Übermittlung erfolgt nur auf einer der folgenden Grundlagen:
dem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), wenn der Anbieter danach zertifiziert ist, oder
den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO).
Welche Grundlage für welchen Anbieter gilt, steht in der Übersicht in Abschnitt 5 bzw. in unserer Datenschutzerklärung.]
7. So erteilen, ändern oder widerrufen Sie Ihre Einwilligung
Beim ersten Besuch unserer Website erscheint ein Cookie-Banner. Dort können Sie:
alle Cookies akzeptieren,
alle nicht notwendigen Cookies ablehnen oder
Ihre Auswahl einzeln für jede Kategorie treffen.
Ablehnen ist genauso einfach wie Akzeptieren. Wenn Sie ablehnen, können Sie unseren Shop trotzdem uneingeschränkt nutzen.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder ändern. Klicken Sie dazu auf den Link „Cookie-Einstellungen“ [Bezeichnung an die Website anpassen] am Ende jeder Seite. Bis zum Widerruf bleibt die Verarbeitung rechtmäßig.
8. Cookies im Browser verwalten
Sie können Cookies auch in Ihrem Browser verwalten: bereits gespeicherte Cookies löschen, alle Cookies blockieren oder nur Cookies von Drittanbietern blockieren. Wie das geht, steht in der Hilfe Ihres Browsers.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie auch notwendige Cookies blockieren, funktionieren einzelne Bereiche unseres Shops möglicherweise nicht mehr, zum Beispiel Warenkorb oder Bestellvorgang. Wenn Sie alle Cookies löschen, wird auch Ihre Cookie-Auswahl gelöscht und das Cookie-Banner erscheint beim nächsten Besuch erneut.
9. Wie lange speichern wir Daten?
Wie lange die einzelnen Cookies auf Ihrem Gerät bleiben, steht in der Übersicht in Abschnitt 5. Den Nachweis über Ihre Cookie-Auswahl (Zeitpunkt, Umfang, Version des Banners) bewahren wir [____ Monate/Jahre] auf. Danach löschen wir ihn, sofern keine gesetzliche Pflicht eine längere Aufbewahrung verlangt.
10. Ihre Rechte
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
Auskunft (Art. 15),
Berichtigung (Art. 16),
Löschung (Art. 17),
Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
Datenübertragbarkeit (Art. 20),
Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf berechtigtem Interesse beruhen (Art. 21),
Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 Abs. 3).
Für Anfragen erreichen Sie uns unter kunden@registrierkasse.store.
11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht rechtmäßig verarbeiten, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist das die
Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, www.dsb.gv.at.
12. Änderungen dieser Cookie-Richtlinie
Wir passen diese Cookie-Richtlinie an, wenn wir neue Technologien einsetzen oder sich die Rechtslage ändert. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Wenn sich etwas ändert, für das wir Ihre Einwilligung brauchen, fragen wir Sie erneut.
Hinweise zur Umsetzung
I. Was Sie noch erledigen müssen
Punkt Wo Was zu tun ist
Cookie-Scan der fertigen Website Abschnitt 5 Alle Cookies und Tracker mit Name, Anbieter, Zweck und Laufzeit erfassen und die Beispieltabelle ersetzen
Consent-Tool (Cookie-Banner) Abschnitte 3, 7 Ein Tool einrichten, das den unten genannten Vorgaben der DSB entspricht
Footer-Link „Cookie-Einstellungen“ Abschnitt 7 Auf jeder Seite einbauen. Der Link öffnet das Banner erneut
Drittlandtransfer Abschnitt 6 Für jeden US-Anbieter prüfen, ob er nach dem Data Privacy Framework zertifiziert ist (dataprivacyframework.gov), und die Grundlage eintragen
Aufbewahrungsdauer der Einwilligungsnachweise Abschnitt 9 Frist festlegen
Datenschutzerklärung Abschnitt 1 Abgleichen, damit beide Dokumente dieselben Dienste nennen. Auch der Widerrufsbutton nach § 13a FAGG gehört dort hinein
Adresse der Datenschutzbehörde Abschnitt 11 Die Adresse stammt aus meinem Wissen. Bitte auf dsb.gv.at prüfen
II. Rechtliche Punkte
1. Rechtsgrundlage in Österreich: § 165 Abs. 3 TKG 2021. Die Vorschrift setzt Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie 2002/58/EG um (DSB). Ohne Einwilligung ist der Zugriff auf das Gerät nur zulässig, „wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Benutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann“ (Gesetzestext zitiert nach Geistwert). Nach der Datenschutzbehörde (DSB) gilt auch kein Argument der „wirtschaftlichen Notwendigkeit“: Werbe-Cookies werden nicht deshalb notwendig, weil Werbung die Website finanziert (BVwG 12.3.2019, W214 2223400-1, laut DSB-FAQ).
2. Vorgaben der DSB für den Cookie-Banner. Die Bedingungen für die Einwilligung richten sich nach Art. 4 Z 11 und Art. 7 DSGVO. Laut den FAQ der DSB (DSB) gilt insbesondere:
Erst Einwilligung, dann Cookies. Es dürfen keine „technisch nicht notwendigen Cookies vor dem Einholen einer Einwilligung“ gesetzt werden. Prüfen Sie das technisch, z. B. ob der Google Tag Manager schon vorher feuert.
Keine Voreinstellungen. „Voreinstellungen oder vorangekreuzte Boxen im Cookie-Banner sind unzulässig.“
Ablehnen auf der ersten Ebene. „Für die Nichtabgabe einer Einwilligung dürfen nicht mehr Interaktionen mit dem Cookie-Banner notwendig sein, als für die Abgabe der Einwilligung.“ Der Button „Alle ablehnen“ gehört also auf die erste Ebene und muss gleichwertig gestaltet sein.
Kein Nudging und keine Cookie-Wall: Der Zugang zur Website darf nicht davon abhängen, dass jemand einwilligt.
Einfacher Widerruf. Im Banner muss stehen, wo und wie man die Einwilligung widerrufen kann.
3. Wer prüft das? Verstöße gegen § 165 Abs. 3 TKG verfolgen die Fernmeldebehörden. Die DSB ist zusätzlich zuständig, wenn infolge der Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, zum Beispiel Online-Kennungen für Werbeprofile (DSB).
4. Praktische Empfehlungen. Die folgenden Punkte sind meine Einschätzung und nicht über eine Datenbank geprüft:
Google Fonts und andere Schriftarten auf dem eigenen Server hosten statt von Google laden.
Videos und Karten erst nach einem Klick laden („Zwei-Klick-Lösung“).
Statistik: Matomo, selbst gehostet, reduziert Drittlandthemen deutlich. Wenn Sie Google Analytics einsetzen, verwenden Sie es nur nach Einwilligung. Beim Google Consent Mode ist der „Basic“-Modus vorsichtiger als der „Advanced“-Modus, weil im Advanced-Modus schon vor der Einwilligung Daten an Google gesendet werden.
Zahlungsanbieter: Deren Cookies erst laden, wenn der Kunde die jeweilige Zahlungsart wählt.
5. Datentransfer in die USA. Der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework gilt weiter. Das EuG hat die Klage dagegen am 3.9.2025 abgewiesen (T-553/23, Latombe). Gegen dieses Urteil ist aber ein Rechtsmittel beim EuGH anhängig (C-703/25 P) (next-levels, Recording Law). Einzelne Quellen berichten außerdem von zusätzlicher Unsicherheit auf US-Seite (checkmate). Deshalb sollten Sie die Standardvertragsklauseln als Rückfallgrundlage bereithalten. Abschnitt 6 ist bewusst so formuliert, dass er beide Grundlagen abdeckt.
6. EU-Reform (Digital Omnibus) noch nicht in Kraft. Die Kommission hat im November 2025 vorgeschlagen, die Cookie-Regeln in die DSGVO zu verschieben (neue Art. 88a und 88b). Vorgesehen sind unter anderem ein Ablehnen mit einem Klick, eine Sperre von sechs Monaten für erneute Anfragen nach einer Ablehnung und verbindliche Browser-Signale (Osborne Clarke). Laut aktuellen Quellen war das Paket Mitte 2026 noch in den Trilogverhandlungen (Secure Privacy, CookieBeam). Einzelne Quellen behaupten etwas anderes. Das halte ich für unzutreffend, prüfen Sie den Stand aber vor dem Livegang. Bis zur Annahme gelten § 165 TKG und die DSGVO. Ein Tool, das Ablehnungen dauerhaft speichert und das Banner nicht bei jedem Besuch erneut zeigt, ist auch für die Zukunft gut gerüstet.
7. Lieferung nach Deutschland. Wenn sich die Website auch an deutsche Kunden richtet, gilt dort zusätzlich § 25 TDDDG, das frühere TTDSG. Diese Angabe stammt aus meinem Wissen. Inhaltlich sind die Anforderungen sehr ähnlich.
8. Barrierefreiheit. Wenn Ihr Shop unter das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) fällt, müssen auch Cookie-Banner und Cookie-Einstellungen barrierefrei bedienbar sein, zum Beispiel per Tastatur und mit Screenreader.